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Christian T. Dum
Vorsitzender, Väter für Kinder e. V., 20.09.2009:

Für mich war es zunächst einmal erfrischend ausgewogen über und von Alleinerziehenden zu lesen, ohne die einseitige, überwiegend männerfeindliche Ideologie gewisser Gruppen, die vorgeben die Interessen alleinerziehender Mütter und angeblich sogar Väter zu vertreten, oder "Einelternfamilien" gar als ideale Lebensplanung hinstellen. Zu dem, wie die reale Situation aussieht, habe ich aus dem wenigen was ich bereits gelesen habe, schon neue Einblicke gewonnen, weil ich das persönlich nie gekannt habe. Die Jahre als unsere Kinder geboren wurden und danach zählen ganz sicher zu meinen glücklichsten und bedeuten mir immer noch viel und unseren Kindern auch, obwohl sie inzwischen erwachsen sind. Ich konnte mir also bisher wenigstens schon einigermaßen vorstellen, welchen Verlust es bedeutet, wenn Kinder nicht in einer harmonischen Familie mit Mutter und Vater aufwachsen dürfen, aus welchen Grund auch immer, und das auch auch für beide Elternteile, wußte aber wenig über die praktischen Probleme des Alleinerziehens.
   Besonders tragisch finde ich es, wenn Eltern das persönliche Weltwunder einer Geburt und die nachfolgende, unglaubliche Entwicklung der ersten Monate und allerersten Jahre, in denen sich auch die so für das ganze Leben wichtigen Bindungen entwickeln, überhaupt nicht erleben dürfen. Das betrifft naturgemäß in erster Linie Väter, obwohl es auch immer wieder Fälle gibt, in denen Mütter von ihren Babys getrennt werden, manchmal sogar schon im Wochenbett. Es scheint so, dass manche Paarbeziehungen bei Eintritt einer Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eines Kindes besonderen Belastungen ausgesetzt sind und deshalb zerbrechen, statt als besonders glückliche Zeit empfunden zu werden, die natürlich, gerade beim ersten Kind, allerdings auch eine große Umstellung bedeutet. Dieses Phänomen ist an sich schon länger bekannt, bedarf aber sicher noch mehr Aufmerksamkeit, gerade was Hilfe für gefährdete Paarbeziehungen betrifft.
Vielleicht interessiert Sie dazu meine Rezension des Buches eines vielfach für seine literarischen Arbeiten ausgezeichneten Autors (und Literaturprofessors) Das zerissene Kind, dieses ist ebenfalls als eBook zum (kostenlosen) Download erhältlich, und zwar unter www.beideeltern.de.

   Solche Fälle werden häufig an unsere Organisation herangetragen, von sehr verzweifelten Vätern, die sich noch dazu absolut ohnmächtig fühlen - und das leider vollkommen zu Recht, durch eine völlig antiquierte Gesetzgebung, mit der Deutschland schon sehr einsam in der Welt dasteht. Es gibt zwar seit 1998 die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung nichtehelicher Eltern, aber die scheint mir unverständlicherweise immer noch wenig genutzt zu werden, ja nicht einmal bekannt zu sein, obwohl mit der Geburt eines Kindes ja beide Elternteile eine große Verantwortung eingehen. Nach derzeitigem deutschen Recht kann eine gemeinsame rechtliche Sorge nicht zustandekommen, wenn dies in noch "guten Zeiten"  versäumt wurde, weil nichteheliche Mütter in Deutschland da ein absolutes Vetorecht besitzen, also nicht einmal einen einzigen Grund für ihre Ablehnung nennen müssen. Eine erweiterte Regelung, wie sie in Großbritannien einmal bestand, mit der Möglichkeit diese Zustimmung aus Gründen des Kindeswohls durch ein Gericht zu ersetzen, hatte sich ebenfalls nicht bewährt. Großbritannien und auch Frankreich hatten daher ihre Gesetzgebung reformiert, einige Zeit bevor das Bundesverfassungsgericht die deutsche Gesetzgebung zum Nichtehelichenrecht verfassungsgemäß befand, allerdings mit dem Auftrag die weitere Entwicklung zu verfolgen. Erst jetzt soll "erforscht" werden, was man damals schon ( 2001) längst aus der sehr umfangreichen Dokumentation dieser beiden Staaten hätte wissen können. Selbstverständlich gibt es auch in diesen Staaten die rechtliche Möglichkeit einen Elternteil jederzeit vom Sorgerecht und auch dem Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist, aber dies sollte aus Gründen des Kindeswohls auch nicht der reinen Willkür überlassen bleiben. In der deutschen Rechtspraxis bedeutet ja alleiniges Sorgerecht auch praktisch oft auch Willkür bei Umgangsrecht und Auskunftsrecht, weil diese Ansprüche kaum durchgesetzt werden, gegenüber nichtehelichen Müttern erst recht nicht, etwa dadurch das ihnen mit einer Übertragung des Sorgerechts auf den bindungstoleranten anderen Elternteil gedroht würde, wie das bei geschiedenen Eltern in Extremfällen schließlich wenigstens manchmal der Fall ist.
  Selbstverständlich räumen auch wir sofort ein, dass es Väter (aber auch Mütter) gibt, mit denen eine auch für das Kind gedeihliche gemeinsame Elternschaft nicht möglich erscheint, oder die sich um das gemeinsame Kind nicht kümmern (Wir haben auch schon mehrmals Mütter ermutigt, das Recht des Kindes auf Umgang, wenn nötig auch gerichtlich einzufordern und auch eine Verfassungsklage so unterstützt), oder keinen Unterhalt zahlen (was zu Recht eine Straftat ist, selbst wenn kein Umgang stattfindet oder verweigert wird, wenn es ein minderjähriges Kind betrifft). Sicher gibt es auch den sprichwörtlichen "Hallodri" der sich nach dem "one night stand" aus dem Staub macht, aber das sollte nicht das Kindschaftrecht bestimmen, wie es in Deutschland immer noch teilweise den Anschein hat.  

 

 

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